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Herzlich willkommen auf der Website des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld.

Inhalt und Darstellung der Arbeit der Einrichtung wurden überarbeitet und in der kommenden Zeit inhaltlich und strukturell erweitert und angepasst.

Sie werden auf der Seite umfassende Informationen über unser Leistungsspektrum und die vielfältigen Förderangebote erhalten.

In der Zeit seines Bestehens hat sich der Zweckverband dauerhaft und konstruktiv an die Veränderungen sowohl der gesetzlichen Vorgaben als auch der veränderten Anforderungen im therapeutischen und pädagogischen Leistungsbereich angepasst.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Informationen oder die Beantwortung Ihrer Fragen gern zur Verfügung. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Sie den folgenden Seiten entnehmen.

Das Förderzentrum

Der Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld ist ein Zweckverband im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 21. Dezember 2011 und gemäß § 8 des NKomZG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Gründung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld, ehemals Behindertenzentrum Hildesheim, ist durch Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Hildesheim/Marienburg vom 03.11.1970 sowie des Rates der Stadt Hildesheim vom 26.10.1970 vereinbart worden.

Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld sind seit seiner Gründung der Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim.

Die Aufgaben des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld sind unverändert im § 2 der Verbandsordnung erläutert. Diese Vorschrift enthält folgende Regelungen:

Der Zweckverband ist Träger einer Förderschule – Schwerpunkt geistige, körperliche und motorische Entwicklung - in Hildesheim. Er errichtet ein Förderzentrum in Hildesheim.

Das Förderzentrum erbringt Heilmittel gemäß SGB V und führt Aufgaben der Früherkennung und Frühförderung gemäß SGB IX der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII i.V.m. Kapitel 7 SGB IX sowie der Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz aus.

Weiterhin betreibt das Förderzentrum Tageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder bzw. der dieses Gesetz ergänzenden oder ersetzenden Vorschriften.

Unter Berücksichtigung dieser Aufgabenzuweisung werden die Bereiche

betrieben.

 

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