Bekanntmachung über vergebene Aufträge

 

 

Als öffentlicher Auftraggeber ist der Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld verpflichtet,

Auftragsvergaben nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet. Rechtsgrundlagen für die Ex-Post-Transparenz ist § 30 der Unterschwellenvergabeordnung.

Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer.

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