Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist der Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld verpflichtet,
Auftragsvergaben nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet. Rechtsgrundlagen für die Ex-Post-Transparenz ist § 30 der Unterschwellenvergabeordnung.
Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer.
Der Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld gibt daher nachfolgend aufgeführte Auftragsvergabe bekannt:
Auftraggeber: Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld
Der Verbandsgeschäftsführer
Im Bockfelde 84
31137 Hildesheim
Auftragnehmer: Ginkgo Gartengestaltung gem. GmbH
Verfahrensart: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung: Pflege der Außenanlagen- Grün- und Graupflege
Zeitraum der Leistungserbringung: 01.03.2022 bis 15.04.2024