IMG 3179Die Tagesstätte

In die Tagesstätte werden Kinder und Jugendliche aufgenommen mit einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung in einer oder mehreren Funktionen. Diese Beeinträchtigungen können im Kognitiven, Motorischen, Seelischen, in der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung sowie in der sprachlichen Kommunikation und im sozialen Lernen auftreten. Hierdurch kann die selbstständige Teilhabe am Leben in und mit der Gesellschaft wesentlich erschwert sein.

Den Kinder wird Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zwölftes Buch (VIII) gewährt. Es werden schulpflichtige Kinder im Bereich der körperlich beeinträchtigen Kinder von der Eingangsklasse (1. Schuljahr) bis zur Abschlussklasse (10. Schuljahr) aufgenommen, im Bereich der geistig beeinträchtigten Kinder bis zum Ende der Schulpflicht in Klasse 12.

Der Tagesstätte stehen 210 Plätze zur Verfügung. Die Förderung, Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege erfolgt durch pädagogisches Fachpersonal aus den Berufsgruppen Erzieher/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen, Heilpädagogen/-innen, Sozialassistenten/-innen, Kinderpfleger/-innen. Darüber hinaus haben interessierte junge Menschen die Möglichkeit, im Bereich der Tagesstätte ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren, das in Zusammenarbeit mit den Internationalen Jugendgemeinschafsdiensten (ijgd) durchgeführt wird.

Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit den Hildesheimer Fachschulen für Sozialpädagogik sowie den allgemeinbildenden Schulen, deren Schüler in der Tagesstätte unterschiedliche Praktika absolvieren können.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Einrichtung an fünf Tagen in der Woche von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Zur Unterrichtszeit von 08.15 Uhr bis 12.40 Uhr arbeitet die Tagesstätte schulbegleitend in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. Dies ermöglicht eine hohe Differenzierung des Schulunterrichts durch Kleingruppen und Einzelarbeit und trägt so wesentlich zu einer guten individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen bei.

In der verbleibenden Zeit sowie in Abwesenheit der Lehrkraft übernimmt die Tagesstätte die Förderung, Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege eigenverantwortlich. Das Fundament unserer pädagogischen Arbeit ist dabei folgender Grundsatz:

Ich mag dich so wie du bist.
Ich vertraue deinen Fähigkeiten.
Wenn du mich brauchst, bin ich da.
Versuch es zunächst einmal selbst.

Aus diesem Grundsatz heraus sind die Persönlichkeitsentwicklung, die Kommunikation, Bewegung und Entwicklung der lebenspraktischen Fähigkeiten die wichtigsten Säulen unserer heilpädagogischen Arbeit.

Jeder Gruppenleiter erstellt für jedes Kind/Jugendlichen einen individuellen Förderplan, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Auf dieser Grundlage wird der jährliche Entwicklungsbericht verfasst, der ebenso wie der Förderplan mit den Eltern/Sorgeberechtigten besprochen wird.

Im Zeitraum der jährlichen gesetzlichen Ferientagen bleibt die Tagesstätte 30 Tage geschlossen, in der darüber hinaus verbleibenden unterrichtsfreien Zeit wird in der Zeit von 07.50 Uhr bis 15.00 Uhr ein Feriendienst mit individueller Förderung und Betreuung angeboten. Der Schwerpunkt liegt in dieser Zeit auf der Freizeitgestaltung mit Ausflügen und dem kulturellem Angebot.

Eine Teilgruppe unternimmt in den Sommerferien und in der Regel in den Herbstferien eine fünftägige gruppenübergreifende Freizeit, die den Eltern zum Teil ein „erstes Loslassen“ ermöglicht. Die Kinder und Jugendlichen wachsen an der Erfahrung, einen überschaubaren Zeitrahmen ohne Eltern, aber auch ohne Geschwister zurechtzukommen, stärken so ihr Selbstbewusstsein, ihre Selbstständigkeit und ihre sozialen Kompetenzen erheblich.

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